Förderverein für den Wiederaufbau der Marienkirche in Königsberg/Nm.
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Förderverein für
den Wiederaufbau der Marienkirche in Königsberg/Neumark e.V.

Stiftung

Das ehrgeizige, umfangreiche deutsch-polnische Gemeinschaftsprojekt des Wiederaufbaues der Marienkirche musste eine rechtliche Grundlage und offizielle Vertretung bekommen, um öffentliche Fördermittel, sowohl von deutscher wie von polnischer Seite, inzwischen auch aus der EU, beantragen zu können. In einem Symposion in Chojna-Königsberg, an dem vom 15. bis 17. Juni 1989 polnische und deutsche Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen, des deutschen Fördervereins und Bausachverständige teilnahmen, wurde die Gründung einer polnisch-deutschen Stiftung nach polnischem Recht beschlossen und vorbereitet.

Eine Stiftung nach polnischem Recht ist einem gemeinnützigen Verein nach deutschem Recht vergleichbar. Sie finanziert sich nicht, wie eine deutsche Stiftung, durch ein großes Kapital und dessen Erträge, sondern muss für laufende Einnahmen aus Fördermitteln oder Spenden sorgen, um ihre Ausgaben zu ermöglichen. Die vorgeschriebenen, nicht antastbaren Einlagen der Stiftungsmitglieder dienen lediglich zur Absicherung der Geschäftsführung und einer eventuellen Auflösung der Stiftung.

nach oben Gründung

Nach vielen langwierigen und gründlichen Beratungen von polnischen und deutschen kirchlichen, kommunalen und juristischen Gremien konnte am 16. November 1994 in Szczecin die notarielle Unterzeichnung des Gründungsstatutes und der vereinbarten Arbeitsrichtlinien stattfinden. Drei polnische und drei deutsche Stifter entsenden sowohl in die Stifterversammlung wie in den aufsichtführenden Stiftungsrat je einen Vertreter. Sie führt den Namen:
FUNDACJA KOŚCIÓŁ MARIACKI W CHOJNIE-KÖNIGSBERG/NM - STIFTUNG MARIENKIRCHE IN KÖNIGSBERG/NM-CHOJNA mit Sitz in Chojna-Königsberg. Alle Vereinbarungen, Beschlüsse und Vollmachten müssen deutsch-polnisch getroffen und auch jeweils so unterzeichnet werden.

Die rechtskräftige Registrierung der Stiftung beim Registergericht in Warschau verzögerte sich zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen. Nach redaktionellen Änderungen des Statutes und des damit verbundenen Vertrages wurde die juristische Anerkennung der Stiftung durch das Registergericht am 31. Juli 1997 bestätigt.

nach oben Ziele

Die Ziele der Stiftung sind im Statut formuliert, der damit verbundene Vertrag regelt die Zusammenarbeit zur Verwirklichung der Ziele:

  1. Wiederherstellung der im Jahre 1945 in Kriegsfolge zerstörten Marienkirche in Königsberg/Neumark – Chojna als europäisches Kulturdenkmal
  2. Verfügbarkeit des Gebäudes als Begegnungsstätte für Menschen beiderseits der Oder, unabhängig von Nationalität und Sprache,
  3. als Stätte kultureller und künstlerischer Veranstaltungen zur Pflege europäischen Kulturgutes,
  4. zur Ermöglichung von Tätigkeiten der polnisch-deutschen Jugendakademie „Budowa Mostu – Brückenschlag“ mit Sitz in Chojna-Königsberg/Neumark,
  5. im Sinne der Ökumene als Stätte für Gottesdienste der katholischen und evangelischen Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften,
  6. zur Vertiefung der Beziehungen zwischen dem deutschen und polnischen Volk im Geiste einer guten Nachbarschaft

Mitglieder

  • Stadt und Gemeinde Chojna (Königsberg)
  • Stadt Bad Freienwalde
  • Erzdiözese Stettin-Kammin
  • Pfarrgemeinde der Hl. Dreieinigkeit in Chojna (Königsberg/Neumark)
  • Ev.-luth. Kirchengemeinde Johannes-der-Täufer in Hannover-Wettbergen
  • Förderverein für den Wiederaufbau der Marienkirche in Königsberg/Neumark e.V.

nach oben Organe

  • Die Stifterversammlung: jede der sechs Stifterinstitutionen entsendet einen stimmberechtigten Vertreter in die Versammlung, die den Stiftungsrat wählt und, zusammen mit dem Stiftungsrat und dem Vorstand über die Belange der Stiftung berät.
  • Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der Stiftung; je ein Vertreter der sechs Stifter wird von der Stifterversammlung in den Rat gewählt. Zum Vorsitzenden wurde Ks. Prälat Ziejewski aus Szcecin gewählt, zu seinem Stellvertreter Pastor Bert Schwarz aus Hannover-Wettbergen.
  • Der Vorstand ist geschäftführendes Organ, je zwei polnische und zwei deutsche Mitglieder werden vom Stiftungsrat gewählt. Vorsitzender ist Dipl. Ing. Peter Helbich, gleichzeitig Vorsitzender des deutschen Fördervereins. Sein Stellvertreter ist Ks. Prälat Antoni Chodakowski, Pfarrer der Kirchengemeinde in Chojna. Weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Reinhard Schmook, Bad Freienwalde, Direktor des Oderlandmuseums, und Ing. Roman Pododemski, Chojna, früher stellvertretender Bürgermeister.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er leitet die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vermögen sowie die öffentlichen Fördermittel. Er entscheidet über alle Bauplanungen und –maßnahmen. Der Vorstand ist außerdem zuständig für die Nutzung der Marienkirche im Sinne des Statutes und des Vertrages. „Zur Willenserklärung des Vorstandes ist eine übereinstimmende Willenserklärung von je einem polnischen und einem deutschen Vorstandsmitglied, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, erforderlich.“