Förderverein für |
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StiftungDas ehrgeizige, umfangreiche deutsch-polnische Gemeinschaftsprojekt des Wiederaufbaues der Marienkirche musste eine rechtliche Grundlage und offizielle Vertretung bekommen, um öffentliche Fördermittel, sowohl von deutscher wie von polnischer Seite, inzwischen auch aus der EU, beantragen zu können. In einem Symposion in Chojna-Königsberg, an dem vom 15. bis 17. Juni 1989 polnische und deutsche Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen, des deutschen Fördervereins und Bausachverständige teilnahmen, wurde die Gründung einer polnisch-deutschen Stiftung nach polnischem Recht beschlossen und vorbereitet. Eine Stiftung nach polnischem Recht ist einem gemeinnützigen Verein nach deutschem Recht vergleichbar. Sie finanziert sich nicht, wie eine deutsche Stiftung, durch ein großes Kapital und dessen Erträge, sondern muss für laufende Einnahmen aus Fördermitteln oder Spenden sorgen, um ihre Ausgaben zu ermöglichen. Die vorgeschriebenen, nicht antastbaren Einlagen der Stiftungsmitglieder dienen lediglich zur Absicherung der Geschäftsführung und einer eventuellen Auflösung der Stiftung. GründungNach vielen langwierigen und gründlichen Beratungen von polnischen und deutschen kirchlichen, kommunalen und juristischen Gremien konnte am 16. November 1994 in Szczecin die notarielle Unterzeichnung des Gründungsstatutes und der vereinbarten Arbeitsrichtlinien stattfinden. Drei polnische und drei deutsche Stifter entsenden sowohl in die Stifterversammlung wie in den aufsichtführenden Stiftungsrat je einen Vertreter. Sie führt den Namen: Die rechtskräftige Registrierung der Stiftung beim Registergericht in Warschau verzögerte sich zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen. Nach redaktionellen Änderungen des Statutes und des damit verbundenen Vertrages wurde die juristische Anerkennung der Stiftung durch das Registergericht am 31. Juli 1997 bestätigt. ZieleDie Ziele der Stiftung sind im Statut formuliert, der damit verbundene Vertrag regelt die Zusammenarbeit zur Verwirklichung der Ziele:
Mitglieder
Organe
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er leitet die laufenden Geschäfte und verwaltet das Vermögen sowie die öffentlichen Fördermittel. Er entscheidet über alle Bauplanungen und –maßnahmen. Der Vorstand ist außerdem zuständig für die Nutzung der Marienkirche im Sinne des Statutes und des Vertrages. „Zur Willenserklärung des Vorstandes ist eine übereinstimmende Willenserklärung von je einem polnischen und einem deutschen Vorstandsmitglied, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, erforderlich.“ |
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